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GODELHAUSEN, den 07.10.2021
Antragstellungen
sind ein viel zu wenig gewürdigter
Bestandteil der Gegenwartsliteratur …
Randbemerkungen
zu Planspiel Tag 7645 ( H I S T O R Y )
Time is on my
side, 1964, The Rolling Stones
Tag 1 :
01.11.2000
Sehr geehrte und natürlich hoch
verehrte Damen und Herren ...
Werte/r
Herr / Frau Sachbearbeiter / in und die so ja doch nicht
real existenten Behörde*** …
Sehr geehrter
Herr Andreas Körbel und auch einen
herzlichen Gruß an das Frl. Lettang …
Ja. Hallo. Herr
Ass. jur. Peter Simon . . .
Es hat mich ja wirklich
gewundert und auch irgendwie überrascht ! Aber nach Ansicht
des Bundesverfassungsgerichts besteht nicht nur ein Recht auf
effektiven Rechtsschutz, sondern auch auf Einhaltung der
Grundrechte wie postuliert in diesem unserem ja immer noch
geltenden Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Die
Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG gehört - wie
Ihnen sicherlich bekannt - zu den sog. Prozessgrundrechten
(Justizgrundrechten). Neben der Rechtsschutzgarantie fallen
darunter die Garantie des gesetzlichen Richters aus Art. 101
GG sowie die Grundrechte aus Art. 103 GG.
Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG enthält ein subjektives Recht sowie
eine „Grundsatznorm für die gesamte Rechtsordnung“ (BVerfGE
58, 1/40).
Das bedeutet dann aber auch, dass das Gericht - also auch das
schnuffige kleine Sozialgericht in Speyer - verpflichtet ist
die komplette rechtliche Situation in meiner doch recht
komplexen und umfangreichen Akte in rechtlicher und in
tatsächlicher Hinsicht vollständig nachzuprüfen.
Das betrifft - wie Sie sich sicher an zwei oder drei Fingern
zusammen zählen können - auch Ihre Behörde und somit Ihre
Verwaltungstätigkeit.
Dieses Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz wirkt sich
nämlich auch schon auf das Verwaltungsverfahren, also auf Ihre
Amtstätigkeit, aus.
Schon im behördlichen Verfahren haben
Sie als hierbei Verantwortliche so zu handeln, dass meine
Rechte als Bürger und gerade auch als Ihr geschätzter Kunden
im Weiteren nicht beeinträchtigt werden.
Bevor ich das also Herr Richter Lichtenthäler mitteile und ihm
gewissermaßen einen deftigen Bescheid gebe, ich will das jetzt
nicht als in den Arsch treten bezeichnen; damit er da auch mal
unnötige Beschäftigung der Gerichtsbarkeit, also in dem Sinne
einen nicht allzueffektiven
Rechtsschutz, vermeidet; dachte ich mir, dass ich doch meinen
Sachbearbeiter und Innnen vom Team M & I vorab Bescheid
sage bzw. schreibe.
Und jetzt kommt mal langsam in die Hufe. Und schafft mal Recht
und Ordung in euren Aktenhaufen. Ja. Wirklich.
Das solltet bzw. das müsst Ihr tun. Der Herr Ass. jur. Peter
Simon als Geschäftführer vpm 'Jobcenter Landkresi Kusel' und
gleichzeitig auch als Vorsitzender des Kreisrechtsausschuss
kennt sich ja ein wenig aus mit den Geflogenheiten unserer
rechtsstaatlichen Ordnung. Oder ?!
Das war jetzt eine Mahnung, werter Herr Simon . . .
Verstehen Sie die hierbei
angegebene Antragstellung 'multidisziplinäre
Bewertung' und den so von mir
bezeichneten 'Feldversuch', um gemäß diesem “Gutachten” [ = in
Anführungszeichen ] der Beklagten dabei offene Fragestellungen der
Tragfähigkeit einer beruflichen Vollexistenz
als Selbstständiger evaluieren zu können,
wirklich nur als beispielsweise angegeben !
Verstehen Sie
die hier nochmals zur
Sprache gebrachten
'Untätigkeit" also
wirklich nur als beispielsweise angegeben !
Insegesamt habe ich da 140
Seiten in 14pt Tahoma aus dem
bisher erfolgten und dabei von
Ihnen eigentlich
normalerweiese nahezu
vollkommen negierten bzw.
ignorierten Schriftverkehr
heraus gefiltert. Und das
gericht will das dann noch in
zweifacher Ausfertigung
bekommen. Können Sie sich
vorstellen was ich
mittlerrweile von euch Oschis
abgenervt bin. Ganz allgemein,
gestatten Sie mir bitte diesen
kurzen Ausflug in die fäkalen
Daseinsgründe unserer verbalen
Schreibkultur, habt ihr da
eigentlich nur Scheiße gebaut.
Und noch nicht Mal besonders
leckere oder irgendwie mit
Sinn erfüllte.
Und besonders klug bzw. mit
Sicht auf unser kleines
juristisches Match für Sie
bzw. dieses herrschende System
war es auch nicht . . .
Ohne jetzt beleidigend werden
zu wollen : Schön blöd war
das, Herr Peter Simon !
Ich will das also wirklich
nicht auf Herr Körbel oder gar
das Fräulein Lettang schieben.
Ebenso ist das Verhalten bzw. die
generelle Handhabung “Untätigkeit“ der Beklagten, also gleichermaßen bei meiner Person beispielsweise das 'Jobcenter Landkreis Kusel' – soweit ich das nach 30 Jahren durch
staatliche Willkür erzwungener “Erwerbslosigkeit” nunmehr
unter den AGB des Hartz4-System beurteilen
kann – ganz normal in unserer putzigen
kleinen Bananenrepublik.
Gestatten Sie mir bitte diese, in diesen
Zeiten von 'Schiedsgericht' und einer seit
Jahrzehnten vorherrschenden neoliberalen
Gesinnung, leider allzu treffende
Umschreibung des Sachverhalt und Zustand
unseres so genannten Sozialstaates.
Tja. Das war es auch
schon für Heute.
MfG usw. !
Arno Wagener
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GODELHAUSEN, den 06.09.2021
Antragstellungen
sind ein viel zu wenig gewürdigter
Bestandteil der Gegenwartsliteratur …
Randbemerkungen
zu Planspiel Tag 7614 ( H I S T O R Y )
Time is on my
side, 1964, The Rolling Stones
Tag 1 :
01.11.2000
Sehr
geehrte und natürlich hoch verehrte Damen und Herren ...
Werte/r Herr / Frau Sachbearbeiter / in und die so ja doch
nicht real existenten Behörde*** …
Sehr geehrter
Herr Andreas Körbel und auch einen
herzlichen Gruß an das Frl. Lettang …
Ja. Hallo. Herr
Ass. jur. Peter Simon . . .
Verstehen Sie dieses
Schreiben bitte als Einladung zu einem Besprechungstermin
bzw. dessen terminlicher Vereinbarung.
Und auch als einen so formal korrekten
"Überprüfungsantrag" zwecks außergerichtlicher Klärung
primär zum Sachverhalt Eingliederungsvereinbarung,
Krankenversicherungsschutz, und natürlich auch den bereits
beantragten und wirklich dringenst benötigten
Hilfestellungen bei den Wohnraumbeschaffungsmassnahmen ! Das
sollten Sie also wirklich innerhalb der nächsten 7 Tage
klären !
Innerhalb dieser Frist, also wegen diesen Zahnschmerzen und
auch der notwendigen Wohnraumbeschaffungsmassnahmen ist
diese Dringlichkeit auch fpr die hierbei zuständige
Gerichtsbarkeit als gegeben vorauszusetzen, erwarte ich von
Ihnen einen schriftlich ausführlich begründeten schriftlich ausführlich
begründeten Bescheid und auch einen Entwurf zu dieser 'Eingliederungsvereinbarung' zu
meinen Händen bzw. in meinem Briefkasten.
: IN DEM ZUSAMMENHANG :
[ A ] 'Eingliederungsvereinbarung' / Antrag auf eine
selbst bestimmte Lebensführung !
[ A ] Hier geht es
um die Notwendigkeit der Neubestimmung der Regularien bei der
Bewertung von Einkommen.
[ A ] Bzw. der von
mir schon seit 2019 im Umgang mit dem 'Jobcenter Landkreis
Kusel' so bezeichneten Abschnitt-D-Antrag.
Verstehen Sie, werte Sachbearbeiter:Innen,
das bitte als Antragstellung auf eine selbst
bestimmte Lebensführung und auch als Überprüfungsantrag
der Rechtmäßigkeit Ihres Handeln in dem Zusammenhang !
Beispielsweise wegen dieser Auslobung von
Dipl. Ing. Hopferwieser hatte ich Ihnen schon mehrfach
Mitteilung gegeben, wertes Team M & I. Zuletzt ja in dem
Schreiben vom 19. August 2021 per Mail. Da geht es
schließlich um 100.000 €. Können wir uns [ ~ ganz so schlimm
ist es ja mit dem Lockdown nun nicht mehr ~ ] einfach mal
zusammen setzen und da im Rahmen der von mir geforderten und
so doch auch gesetzlich vorgeschriebenen
'Eingliederungsvereinbarung' eine gemeinsame Lösung
ausarbeiten. Mal unabhängig von der bald an die primär wegen
einer ( anzunehmend ) strafrechtlich relevanten Verletzung
des § 15
StGB von Österreich zuständigen Staatsanwaltschaft
in Salzburg geht es direkt an die bei Rechtsstreitigkeiten
europäischer Bürger mit innerstaatlichen Instanzen
verantwortliche European Union Agency for Fundamental Rights
in Wien, ebenso wie die European Union Agency for Criminal
Justice Cooperation in Den Haag. Welche im Rahmen eines
Amtsersuchen sicher gerne bereit sind der Staatsanwaltschaft
und Gerichtsbarkeit in Salzburg bei Ihren Amtspflichten
innerhalb der EU, mit Sicht auf ein entspanntes Match beim
EuGH, zu helfen !
Aber ich komme dabei (
wahrscheinlich ) um Crowdfunding zur Finanzierung des Ganzen
nicht drum herum !
Ähnliches gilt
eigentlich auch bei dem 'Forderungsmanagment gegenüber
meiner ehemaligen Lebensgefährtin, Frau Ulrike Schneider.
Wegen dem so ja rechtskräftigen Urteil, bzw. Urteilen, der
spanischen Gerichtsbarkeit kann es da schoin Anfang 2022
ganz ernsthaft und herzhaft zur Sache gehen. Im Prinzip ist
auch da dieser so bezeichnete 'Abschnitt-D-Antrag' und eine Klärung der
"Einkommensfrage" im Sinne des Art. 14 GG notwendig.
Auch da - ganz allgemein im Rahmen der noch zu besprechenden
"Eingliederungsvereinbarung" - kommen wir um eine so
bezeichnete "Einkommensregelung" nicht drum herum. Es ist
zwar kein Einkommen in dem Sinne ! Aber es muss trotzdem auf
Grund der doch recht eigenwilligen AGB [ SGB II etc. usw. ]
dieser Bürokratie zur Verwaltung der Erwerbslosigkeit
geklärt werden. Auch, ob ich wegen meinen Aktivitäten im
Bereich der Bucherstellung & Patentmarketing [ z.B. = In
einem Papierformat direkt integrierte Datenträger = http://www.humanearthling.org/
patent/antrag_patent_book_01.pdf ] ja eigentlich
zwangsverpflichtet bin eine Gewerbe anmelden zu müssen.
Aber das können wir ja
Alles im Rahmen dieser 'Eingliederungsvereinbarung' schriftlich im
gegenseitigem Einvernehmen fixieren.
Für
Ihre Entscheidung haben Sie noch 7 Tage Zeit. Innerhalb
dieser Frist erwarte ich einen schriftlich ausführlich
begründeten Bescheid und auch einen Entwurf zu dieser 'Eingliederungsvereinbarung' zu
meinen Händen bzw. in meinem Briefkasten.
[ B ] Strafanzeige wegen unterlassener
Hilfeleistung
[ B ]
Und um eine nunmehr wirklich zwingend
erforderliche und dringenst anzuratende Zahnbehandlung =
SCHMERZEN !!! + !
Was Sie allerdings bisher vollkommen
negiert bzw. ignoriert haben. Da müssen wir uns dringenst mal
darüber ( persönlich ) unterhalten.
Auch in dem Zusammenhang
verweise ich auf das letzte Schreiben vom 19. August 2021
per Mail. Und natürlich an den Schriftverkehr vorab wegen
der immer noch fehlenden Krankenversicherung. In dem
Zusammenhang auch als PDF Ihres letzten ( vorläufigen )
Bewilligungsbescheid.
Siehe im Anhang der Mail
: jobcenter_kusel_20210813_in_BESCHEID_02_ERROR.pdf :
Punkt 3 : Während des
Bezugs von Arbeitslosengeld II besteht in der
Krankenversicherung AOK Versicherungsschutz.
Das ist ja insoweit
soweiso unstrittig. Und wird seit Oktober 2019 von Ihnen, so
auch der hierbei zuständigen AOK, verweigert !
Punkt 2 : Eventuelle
Nachzahlungen werden von uns in den nächsten Tagen zur
Anweisung gebracht.
Da dachte ich wirklich
für einen kurzen Moment, dass Sie bei all Ihren verstaubten
Aktenbergen endlich die Zeit gefunden haben die ausstehenden
Anspruchsvoraussetzungen meiner Person überprüft und endlich
zur Überweisung gebracht haben. Aber Nein ! Immer noch keine
Zahlungseingang auf meinem Konto. Können Sie die doch
eigentlich in sich schlüssige Aktenlage bei den noch
ausstehenden Zahlungen der bereits beantragten Leistungen
überprüfen ?!
Achja ! Das mit der
sicherlich auch für Sie nachvollziehbaren Notwendigkeit
einer Strafanzeige gegen die Verantwortlichen verstehen Sie
doch bestimmt. Es ist also auch nicht bei den hierbei
politisch oder auch juristisch Verantwortlichen persönlich
gemeint. Es hat Sie halt zufällig dabei erwischt. Auch geht
es ja letztendlich nur darum den im Art. 19 GG festgelegten
"Rechtsschutz" einzufordern, welcher so ja jedem / jeder
Erwerblosen mittlerweile verweigert wird.
[ C ] Antrag wegen
Fahrkosten für eine Corona-Schutzimpfung
[
C ] Und den dabei
zusätzlich entstehenden Kosten wie z.B. Personlausweis und
auch den hierbei ( sicherheitshalber ) anzuratenden
Versicherungsschutz bei den doch eigentlich zu erwartenden
Nebenwirkungen. Und seitdem der Busdienst zum Impfzentrum
wieder eingestellt wurde brauche ich genauso wie bei den
'Wohnraumbeschaffungsmassnahmen' ganz unbedingt ein Fahrrad.
Für
Ihre Entscheidung wegen dieser Kostenübernahme haben Sie
noch 14 Tage Zeit. Die Kosten für die Ausstellung eines
hierbei erforderlichen Personalausweis strecke ich erst
Mal vor. Und dann nächste freie Impftermin ist am 21. des
Monats. Zögern Sie also nicht diesen Sachverhalt, also
auch den dabei sicher notwendigen
Krankenversicherungschutz, weiter unnötig heraus zu
zögerm. Innerhalb dieser Frist von 14 Tagen erwarte ich
einen schriftlich ausführlich begründeten Bescheid und
auch einen Entwurf zu dieser 'Eingliederungsvereinbarung' zu
meinen Händen bzw. in meinem Briefkasten.
Tja.
Das war es auch schon für Heute.
MfG usw. !
Arno Wagener
[ C ]